zur Homepagezur HomepageVoraussetzungen für ein Gutachten  
Gutachten

Vereidigt am 15. Dezember 1965 als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.

Im Laufe des Jahres 1966 dehnte sich die Tätigkeit als Sachverständiger immer mehr aus. Das Vollstreckungsgericht, Amts- und Landgerichte schickten Aufträge. Es entstand ein Erfahrungsschatz von über 3.500 Gutachten.

Anfertigung von Gutachten:
 

für: den Wert von Grundstücken und Gebäude aller Art
für: b2.gif (67 Byte) landwirtschaftliche Flächen
b2.gif (67 Byte) Waldflächen
b2.gif (67 Byte) Bauland
b2.gif (67 Byte) Industriegelände
für: b2.gif (67 Byte) Ankauf
b2.gif (67 Byte) Verkauf
b2.gif (67 Byte) Beleihung
b2.gif (67 Byte) Erbauseinandersetzung
b2.gif (67 Byte) Tausch
b2.gif (67 Byte) Schenkung
b2.gif (67 Byte) Bilanz
sowie: Begutachtung von: Grundrissen zur Optimierung von Arbeitsabläufen.
 
zu weiteren Info:
 
Voraussetzungen für ein Gutachten
Honorartafel zur Orientierung
Mustervertrag (wird in einem neuen Browserfenster geöffnet)

aus dem Alltag:

Um die Arbeit bewältigen zu können, wurde neben einer Reihe von Mitarbeitern bereits 1970 der erste Computer beschäftigt. Heute laufen von diesen "Ungetümen", die nicht einmal über eine Festplatte verfügen, noch 3 Anlagen; die vierte dient als Ersatzteillager.

Übrigens: Alle alten Gutachten wurden inzwischen im Büro elektronisch erfaßt (gescannt), um archiviert und jederzeit berücksichtigt werden zu können: Mit Hilfe einer Texterkennung (OCR) werden die alten Dokumente zudem nach Word (Textverarbeitung) und Excel (Tabellenkalkulsation) transferiert.